Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 183. Sitzung am 16. Oktober 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - Drucksache 016/10604 - den von der Bundesregierung eingebrachten

mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:

Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:


Fristablauf: 07.11.08
Erster Durchgang: Drucksache. 296/08 (PDF)