Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 850. Sitzung am 7. November 2008 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 16. Oktober 2008 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.