Beschluss des Bundesrates
Benennung von Vertreterinnen und Vertretern in Beratungsgremien der Europäischen Union
(spezifische Programme des 7. Forschungsrahmenprogramms in den Ausschüssen der Kommission)

Der Bundesrat hat in seiner 828. Sitzung am 24. November 2006 wie folgt beschlossen:

Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Abs. 1 EUZBLG i. V. m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung für die Programmausschüsse des 7. Forschungsrahmenprogramms, die in folgenden Konfigurationen tagen werden, folgende Vertreter/innen zur ständigen Teilnahme:

Kooperation

Spezifische Konfiguration (übergreifende Themen)

Die Benennungen gelten bis zur Halbzeitbewertung des 7. Forschungsrahmenprogramms (drei einhalb Jahre).