Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 139. Sitzung am 10. November 2011 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes - Drucksachen 17/7317, 17/7369, 17/7671(neu) - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b der Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/7671(neu) angenommen.

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Prüfung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist in Deutschland seit Jahren auf einem weltweit herausragenden Niveau. Umwelt, Landwirte und Verbraucher profitieren davon gleichermaßen. Bei der Umsetzung der neuen EU-Zulassungsverordnung in nationales Recht kommt es daher einerseits darauf an, das hohe Schutz- und Anwendungsniveau in Deutschland zu erhalten. Auf der anderen Seite muss eine Harmonisierung der Zulassungsvorschriften erfolgen, damit unsere Landwirtschaft, aber auch die Forschung und Entwicklung von innovativen Pflanzenschutzmitteln in einem fairen Wettbewerb mit anderen europäischen Anbietern stehen.

Diesen Grundsätzen muss der Entwurf zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes genügen.

II. Der Deutsche Bundestag bittet die Bundesregierung daher: