Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes und zur Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 139. Sitzung am 10. November 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drucksache 17/7672 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes und zur Änderung des Unterlassungsklagengesetzes - Drucksache 17/7235 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 16.12.11
Erster Durchgang: Drucksache. 453/11 (PDF)