Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes und zur Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 891. Sitzung am 16. Dezember 2011 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 10. November 2011 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.