Beschluss des Bundesrates
Jahressteuergesetz 2008
(JStG 2008)

A

Der Bundesrat hat in seiner 839. Sitzung am 30. November 2007 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 8. November 2007 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3, 107 Abs. 1 und 108 Abs. 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.

B

Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:

Begründung

Der steuerfreie Übungsleiterfreibetrag stimmt z. Zt. mit dem steuerfreien Mindestbetrag der Drittelregelung nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG und dem Grenzbetrag nach § 1 Abs. 2 der Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen überein. Wenn mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (BR-Drs. 579/07 (PDF) ) der Übungsleiterfreibetrag angehoben wird, sollten auch die beiden anderen Grenzwerte zeitgleich angehoben werden.