Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Jahressteuergesetz 2008
(JStG 2008)

Punkt 10 der 839. Sitzung des Bundesrates am 30. November 2007

Der Bundesrat möge zu dem Gesetz die nachstehende Entschließung fassen:

Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass zeitgleich mit der Anhebung des Übungsleiterfreibetrages der neue Betrag in § 3 Nr. 26 Satz 1 Einkommensteuergesetz auch in § 1 Abs. 2 S. 2 der Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen und in Abschnitt 13 Abs. 3 Lohnsteuerrichtlinien (zu § 3 Nr. 12 S. 2 EStG) einzuführen.

Begründung

Der steuerfreie Übungsleiterfreibetrag stimmt z. Zt. mit dem steuerfreien Mindestbetrag der Drittelregelung nach § 3 Nr. 12 S. 2 EStG und dem Grenzbetrag nach § 1 Abs. 2 der Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen überein. Wenn mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (BR Drucksache. 579/07 (PDF) ) der Übungsleiterfreibetrag angehoben wird, sollten auch die beiden anderen Grenzwerte zeitgleich angehoben werden.