Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Jahressteuergesetz 2008
(JStG 2008)

Punkt 10 der 839. Sitzung des Bundesrates am 30. November 2007

Der Bundesrat möge zu dem Gesetz folgende Entschließung fassen:

Der Bundesrat bedauert, dass auch durch das Jahressteuergesetz 2008 eine angemessene und eindeutige steuerliche Begünstigung ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer nicht erfolgt ist. An dieser Zielsetzung ist festzuhalten, denn der ehrenamtlichen Tätigkeit im Betreuungswesen kommt eine überragende Bedeutung zu. 68 % aller neu eingerichteten Betreuungen werden ehrenamtlich geführt. Angesichts der demografischen und gesellschaftlichen Entwicklung ist damit zu rechnen, dass die Zahl der bundesweit bestehenden 1,2 Mill. Betreuungen weiter ansteigen wird.

Der große persönliche Einsatz von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer verdient es, wie anderes ehrenamtliches Engagement auch steuerlich anerkannt zu werden. Das geltende Steuerrecht bietet dafür verschiedene Beispiele. Die Länder sind auf dieses Engagement auch angewiesen, um die Ausgabensteigerung im Betreuungswesen zu begrenzen. Jede ehrenamtliche Betreuung erspart die Bestellung von Berufsbetreuern. Während die ehrenamtliche Betreuung eines mittellosen Betreuten die Landeskasse jährlich pauschal 323 Euro kostet, liegen die Ausgaben bei einer Berufsbetreuung mit der höchsten Vergütungsstufe je nach Unterbringung des Betreuten im ersten Jahr zwischen 1.848 Euro und 2.970 Euro. Angesichts der bundesweit erheblichen Ausgaben für das Betreuungswesen (Gesamtausgaben bundesweit 579 Mill. Euro im Jahr 2006 gegenüber 434 Mill. Euro im Jahr 2004) kommt der Förderung des Ehrenamtes höchste Priorität zu.