Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Vertretern in Beratungsgremien der Europäischen Union
(Koordinatorengruppe der Kommission für das Programm "Bildung und Ausbildung 2010")

Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt IV, Ziffer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung vom 29. Oktober 1993) ist um die

ergänzt worden.

Der Bundesrat kann gemäß § 6 Abs. 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium einen Vertreter zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.