Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union
("Expertengruppe für ländliche Entwicklung" der Kommission)

Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt I Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung) soll um die Expertengruppe für ländliche Entwicklung ergänzt werden.

Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.