Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Gesetz zur Berücksichtigung der Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung
(Kinder-Berücksichtigungsgesetz ­ KiBG)

Punkt 6 der Tagesordnung der 805. Sitzung des Bundesrates am 5. November 2004

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, ergänzend zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils zur Entlastung von Familien mit Kindern in der sozialen Pflegeversicherung, mit der inhaltlichen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung noch in dieser Legislaturperiode zu beginnen. Die soziale Pflegeversicherung hat wesentlich dazu beigetragen, dass hilfebedürftige Menschen und ihre unterhaltspflichtigen Angehörigen bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit nicht automatisch in die Abhängigkeit von Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Bundessozialhilfegesetz geraten. Zugleich sind die Träger der Sozialhilfe von erheblichen finanziellen Aufwendungen durch die Leistungen der Pflegeversicherung entlastet worden. Sie hat außerdem wesentliche Impulse für die Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur in der Bundesrepublik gegeben und maßgeblich dazu beigetragen, dass die Qualität der Leistungen der Dienste und Einrichtungen der Pflege weiterentwickelt und diversifiziert werden konnte.

Die Pflegeversicherung ist deshalb auch heute noch die richtige politische Antwort auf die Herausforderungen einer älter werdenden Gesellschaft mit einer steigenden Zahl auf Hilfen angewiesener pflegebedürftiger Menschen. Sie ist im Hinblick auf die bevorstehende demografische Entwicklung zukunftsfest zu gestalten.

Handlungsbedarf besteht insbesondere hinsichtlich

Diese neu zu entwickelnden Strukturen müssen durch die Sicherung der Leistungsfähigkeit der Pflegeversicherung auf einer stabilen finanziellen Grundlage vervollständigt werden. Kernbestandteil dieser Konsolidierungsbemühungen ist ein Finanzierungsmix, d.h. die Verbindung von angemessener sozialstaatlicher Finanzierung mit Eigenvorsorge und Eigenleistungen der Betroffenen. Kurz- bis mittelfristig ist die finanzielle Leistungsfähigkeit der sozialen Pflegeversicherung zu sichern durch:

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Länder bei der Vorbereitung der Reform der Pflegeversicherung und der zu ihrer Umsetzung notwendigen Maßnahmen zu beteiligen.