Vorschlag an den Bundesrat
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Berlin, 6. Dezember 2016

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Malu Dreyer

Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin,
nach § 44 Abs. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ist beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ein Beirat für Ausbildungsförderung errichtet. Die Mitglieder des Beirats werden vom BMBF in der Regel für die Dauer von vier Jahren berufen. Da die Amtszeit des siebten Beirats mit Ablauf des Monats Januar 2017 endet, ist die Neuberufung seiner Mitglieder erforderlich.

Die Berufung der nicht vom Bundesrat selbst vorzuschlagenden Mitglieder bedarf nach § 3 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung über die Errichtung eines Beirats für Ausbildungsförderung (BeiratsV) der Zustimmung des Bundesrates.

Das sind:

Als Vertreter für die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände soll auf einvernehmliche Bitte des Deutschen Städtetages und des Deutschen Landkreistages für die aktuelle Berufungsperiode ausnahmsweise nur eine Person vorgeschlagen werden.

Ich bitte, die Zustimmung des Bundesrates zu der Berufung der nachstehend aufgeführten Personen herbeizuführen:

Zu 1.

Herr Dr. Joachim-Mathias Roggentin, Vizepräsident des VG Hamburg a. D. Frau Birgit Niepmann, Direktorin des Amtsgerichts Bonn

Zu 2.

Frau Dr. Isabel Rohner, BDA Haus der Deutschen Wirtschaft, Berlin Frau Sonja Bolenius, DGB Bundesvorstand, Berlin

Zu 3.

Frau Ulrike Stautner, Hauptausschuss des BER, Augsburg

Zu 4.

Frau Dr. Irene Vorholz, Beigeordnete des Deutschen Landkreistags, Berlin

Zu 5.

Herr Christof Eichner, Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg

Zu 6.

Herr Achim Meyer auf der Heyde, Deutsches Studentenwerk, Berlin

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Johanna Wanka