Beschluss des Bundesrates
Benennung von Vertretern in Beratungsgremien der Europäischen Union
(Arbeitsgruppe des Rates "Europäisches Justizielles Netz")

Der Bundesrat hat in seiner 817. Sitzung am 25. November 2005 wie folgt beschlossen:

Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Abs. 1 EUZBLG i. V. m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung für die Arbeitsgruppe des Rates "Europäisches Justizielles Netz" folgende Vertreter: