Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Aufhebung der Heimkehrerstiftung und zur Finanzierung der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge
(Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetz - HKStAufhG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 123. Sitzung am 8. November 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 016/6956 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Heimkehrerstiftung und zur Finanzierung der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge (Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetz - HKStAufhG) - Drucksache 016/5845 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

I. Artikel 1 - Änderung des Gesetzes über die Heimkehrerstiftung - wird wie folgt geändert:

II. Artikel 2 - Änderung des Häftlingshilfegesetzes - wird wie folgt gefasst:

"Artikel 2
Änderung des Häftlingshilfegesetzes

Das Häftlingshilfegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl. I S. 838), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17. August 2001 (BGBl. I S. 2144) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

IV. Artikel 5 - Inkrafttreten - wird wie folgt geändert:

In Satz 2 werden die Wörter "1. Januar 2010" durch die Wörter "1. Januar 2009" ersetzt.