Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze

Der Bundesrat hat in seiner 839. Sitzung am 30. November 2007 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 8. November 2007 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.