Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen
(Familienleistungsgesetz - FamLeistG)

Punkt 24 der 850. Sitzung des Bundesrates am 7. November 2008

Der Bundesrat möge beschließen:

Zu Artikel 4 Nr. 4 - neu - (§ 82 Abs. 1 Satz 1a - neu - SGB XII)

Dem Artikel 4 ist folgende Nummer anzufügen:

Begründung

Das Anliegen einer zielgerichteten und passgenauen Förderung vor allem junger Familien mit Kindern, die den unterschiedlichen Lebenssituationen der Eltern und ihrer Kinder Rechnung trägt, wird ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Umso wichtiger ist es, dass die notwendige Erhöhung des Kindergeldes allen Familien mit Kindern zu Gute kommt. Das ist durch den vorliegenden Gesetzentwurf jedoch nicht gewährleistet.

Für Leistungsberechtigte im Rahmen des SGB XII (Sozialhilfe) hat dies zur Folge, dass das Kindergeld bei minderjährigen Kindern dem Kind als Einkommen zugerechnet wird, soweit es zur Deckung des notwendigen Lebensunterhaltes erforderlich ist. Kindergeld für volljährige Kinder stellt Einkommen der Kindergeldberechtigten dar, wenn das Kindergeld nicht an das volljährige Kind weiter gegeben wird.

Die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigten Kindergelderhöhungen führen im Ergebnis dazu, dass die Leistungen der Sozialhilfe entsprechend gekürzt werden.

Die vorgeschlagene Änderung stellt sicher, dass die Kindergelderhöhung zum 1. Januar 2009 auch den Familien zu Gute kommt, die Sozialhilfe erhalten und ebenso wie alle anderen Familien auf eine Entlastung der Kosten für Kinder dringend angewiesen sind. Dies wird dadurch erreicht, dass die Anrechnung des Kindergeldes als Einkommen entsprechend der Ordnungszahl "Kinder" auf die Kindergeldbeträge vor Inkrafttreten des Familienleistungsgesetzes festgeschrieben wird.

Wenngleich die beabsichtigte Regelung zwar eine Ausnahme von dem Grundsatz darstellt, dass es sich beim Kindergeld um anzurechnendes Einkommen handelt, erscheint es aus sozialen Aspekten nicht vertretbar, die Familien von der Kindergelderhöhung auszuschließen, die hierauf in ganz besonderem Maße angewiesen sind. Gerade Kinder aus ärmeren Familien brauchen die volle Unterstützung und Solidarität der Gesellschaft.