Antrag der Länder Thüringen, Saarland
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen
(Familienleistungsgesetz - FamLeistG)

Punkt 24 der 850. Sitzung des Bundesrates am 7. November 2008

Der Bundesrat möge zu dem Gesetzentwurf beschließen:

Die Stärkung der Familie und die Förderung privater Haushalte insbesondere als Feld für zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten haben eine hohe Priorität. Das Familienleistungsgesetz kommt dem nach.

Der 2006 eingeführte Steuerbonus auf Handwerksleistungen (20 % von max. 3.000 Euro Handwerksarbeitsleistungen = 600 Euro) ist ein erfolgreicher Ansatz. Dadurch konnte Beschäftigung in Ausbauhandwerken gesichert werden. Erstmals nach Jahren des Rückgangs wurden Neueinstellungen vorgenommen.

Der Bundesrat begrüßt das von der Bundesregierung angekündigte Maßnahmenpaket "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärke" in Bezug auf die darin enthaltene Ausweitung der Absatzbarkeit von Handwerkerleistungen bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Die Erhöhung des Steuerbonus auf 20 % von 6.000 Euro (= 1.200 Euro) zum 01.01.2009 ist ein richtiges Signal.

Der Bundesrat erwartet, dass diese angekündigten Maßnahmen zumindest im vorgeschlagenen Umfang zügig umgesetzt werden.

Die derzeitige angespannte Konjunktur sowie die aktuell prognostizierte wirtschaftliche Entwicklung erfordern gerade für das Handwerk, eine der Stützen der Volkswirtschaft, die bestehenden steuerlichen Regelungen darüber hinaus weiter zu entwickeln.