Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG)

Punkt 30 der 829. Sitzung des Bundesrates am 15. Dezember 2006

Der Bundesrat möge beschließen:

Zu Artikel 1 Nr. 177a - neu - (§ 265a Abs. 4 und 5 SGB V)

In Artikel 1 ist nach Nummer 177 folgende Nummer einzufügen:

177a. § 265a wird wie folgt geändert:

Begründung

:

Angesichts des hohen Finanzbedarfs vieler betroffener Krankenkassen ist die Entschuldungsphase zur Vermeidung sonst notwendiger hoher Beitragssatzanhebungen um ein weiteres Jahr zu strecken.