Beschluss des Bundesrates
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011
(Haushaltsgesetz 2011)

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2010 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 26. November 2010 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.