Empfehlungen der Ausschüsse 805. Sitzung des Bundesrates am 5. November 2004
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht


Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat,
in dem beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren
über den Antrag festzustellen,

dass die Antragsgegnerin die verfassungsrechtlichen Rechte der Antragstellerin verletzt, indem sie mit Schreiben vom 4. und 13. Februar 2004 gegen auf anderweitigem Rechtsgrund beruhende Ansprüche der Antragstellerin die Aufrechnung erklärt und sich dadurch eines auf Artikel 104a Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 GG gestützten Haftungsanspruchs wegen nicht ordnungsmäßiger Verausgabung von Finanzhilfen der Europäischen Gemeinschaft berühmt

Antragstellerin:Land Mecklenburg-Vorpommern,
vertreten durch die Landesregierung,
diese vertreten durch das
Justizministerium

Antragsgegnerin:Bundesregierung, vertreten durch
den Bundeskanzler

von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da in diesem Verfahren keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen.