Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Auflösung der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massen organisationen der DDR

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 57. Sitzung am 19. Oktober 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses

den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Auflösung der Unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR

mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:

In der Bezeichnung des Gesetzentwurfs wird das Wort "Ermittlung" durch das Wort "Überprüfung" ersetzt.


Fristablauf: 24.11.06
Erster Durchgang: Drucksache. 355/06 (PDF)