Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Auflösung der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR

Der Bundesrat hat in seiner 828. Sitzung am 24 November 2006 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 19. Oktober 2006 verabschiedeten Gesetz einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.