Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

Der Bundesrat hat in seiner 890. Sitzung am 25. November 2011 beschlossen, gegen das vom Deutschen Bundestag am 23. September 2011 und am 24. November 2011 verabschiedete Gesetz einen Einspruch gemäß Artikel 77 Absatz 3 des Grundgesetzes nicht einzulegen.