Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft:

Ein politischer Rahmen zur Stärkung des verarbeitenden Gewerbes in der EU - Auf dem Weg zu einem stärker integrierten Konzept für die Industriepolitik KOM (2005) 474 endg.; Ratsdok. 13143/05

Der Bundesrat hat in seiner 817. Sitzung am 25. November 2005 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Der Bundesrat begrüßt es, dass die Kommission als sektorübergreifende politische Maßnahme im Bereich des verarbeitenden Gewerbes eine "Initiative für Rechte an geistigem Eigentum und gegen Nachahmungen" plant. Er teilt die Einschätzung der Kommission, dass eine effektive Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum von großer Bedeutung für die Industrie ist. Soweit allerdings die Kommission die geplante Richtlinie über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (KOM (2005) 276 endg.; Ratsdok. 11245/05) erwähnt, ist - erneut - darauf hinzuweisen, dass für diese Richtlinie keine Zuständigkeit der EG besteht. Insoweit wird auf die Stellungnahme des Bundesrates zu dieser Richtlinie Bezug genommen (vgl. BR-Drucksache 600/05(B) HTML PDF vom 23. September 2005).

Der Bundesrat begrüßt auch, dass die Kommission als weitere wichtige Maßnahme die Vereinfachung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften hervorgehoben hat, und weist in diesem Zusammenhang auf seinen ausführlichen Beschluss zu der Mitteilung der Kommission "Bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union" hin (vgl. BR-Drucksache 286/05(B) HTML PDF vom 8. Juli 2005).