Beschluss des Bundesrates
Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen
(Informationsweiterverwendungsgesetz - IWG)

Der Bundesrat hat in seiner 828. Sitzung am 24. November 2006 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 19. Oktober 2006 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.