Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 71. Sitzung am 11. November 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 17/3693 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht - Drucksache 17/2637 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 17.12.10
Erster Durchgang: Drucksache. 229/10 (PDF)