Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 60. Sitzung am 26. Oktober 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie

den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts

mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:


Fristablauf: 24.11.06
Erster Durchgang: Drucksache. 303/06 (PDF)