Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2011
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2011)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 74. Sitzung am 24. November 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - Drucksache 17/3835 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2011 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2011) - Drucksache 17/3119 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 17.12.10
Erster Durchgang: Drucksache. 491/10 (PDF)