Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates
(Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV)

Punkt 52 der 853. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2008

Für den Fall, dass der Antrag in Drucksache 766/3/08 keine Mehrheit erhält, möge der Bundesrat beschließen:

Zu § 10

In § 10 sind

Begründung

§ 2 Nr. 7 der Tierschutz-Schlachtverordnung definiert den Begriff Schlachtbetrieb. Diese Definition kann als für das Tierschutzrecht begriffsbildend angesehen werden, so dass es angezeigt ist, auch vorliegend den Begriff "Schlachtbetrieb" zu verwenden.