Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur"

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 60. Sitzung am 26. Oktober 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur"

mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
§ 1 wird wie folgt gefasst:

§ 1 Name, Rechtsform und Sitz der Stiftung


Fristablauf: 24.11.06
Erster Durchgang: Drucksache. 300/06 (PDF)