Antrag des Landes Baden-Württemberg
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des EU-Programms "ERASMUS für ALLE" für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport

Punkt 73 der 892. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2012

Der Bundesrat möge zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG ergänzend wie folgt beschließen:

Zu Abschnitt Mittelausstattung und -verteilung: