Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung des Königreichs Belgien, der Regierung der Französischen Republik und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg zur Einrichtung und zum Betrieb eines Gemeinsamen Zentrums der Polizei- und Zollzusammenarbeit im gemeinsamen Grenzgebiet

Der Bundesrat hat in seiner 878. Sitzung am 17. Dezember 2010 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 11. November 2010 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 74 Absatz 1 Nummer 25 und Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.