Antrag des Freistaates Bayern
Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung

Punkt 88 der 952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung zu erarbeiten, mit der die Regelungen des Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung auf andere vorausleistungspflichtige Betreiber von Anlagen zur Brennstoffversorgung, die zum Stichtag 31. Dezember 2016 stillgelegt sind, übertragen werden können. Der Vorschlag für eine gesetzliche Regelung soll innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung vorgelegt werden. Grundlage des Vorschlags ist eine unabhängige Ermittlung der insoweit für die Zwischen- und Endlagerung erforderlichen Finanzmittel unter Würdigung methodischer Erfahrungen, die hierzu im Zusammenhang mit der KFK gesammelt wurden.