Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Abkommen vom 9. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit im Luftraum bei Bedrohungen durch zivile Luftfahrzeuge

Der Bundesrat hat in seiner 878. Sitzung am 17. Dezember 2010 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 11. November 2010 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.