Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2010 - Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1113 Titel 636 22 - Erstattung von Aufwendungen der Deutschen Rentenversicherung Bund auf Grund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die RV - bis zur Höhe von 11.000 T Euro

Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 22. November 2010 beim

Bundesminister der Finanzen
Steffen Kampeter

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 1113 Titel 636 22 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 11.000 T€ zu leisten.

Der voraussichtliche Mehrbedarf ist darauf zurückzuführen, dass sich auf Grund der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes der anspruchsberechtigte Personenkreis zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) ausgeweitet hat und demzufolge höhere Erstattungsbeträge des Bundes bei den Aufwendungen der Deutschen Rentenversicherung Bund für die Überführung der Zusatzversorgungssysteme in die Rentenversicherung in den neuen Ländern zu zahlen sind.

Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 15 AAÜG.

Auf Bitte der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält diese eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter