Vorlage an den Bundesrat
Bestellung eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau

Kreditanstalt für Wiederaufbau Frankfurt, den 22. November 2010

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates

An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Hannelore Kraft

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
mit Schreiben vom 21. Oktober 2010 hat mir Herr Senator a. D. Herr Axel Gedaschko mitgeteilt, dass er mit Wirkung vom 31. Oktober 2010 sein Mandat im Verwaltungsrat der Kreditanstalt für Wiederaufbau niederlegt.

Nach der Satzung der KfW ist ein Nachfolger für die restliche Amtszeit seines Vorgängers nachzubesetzen. Die Amtszeit von Herrn Gedaschko läuft regulär bis zum 31.12.2012, somit wäre die Amtszeit seines Nachfolgers nur bis zum 31.12.2012.

Bei der Bestellung bitte ich, die von der Bundesregierung verabschiedeten Richtlinien für die Berufung von Persönlichkeiten in Aufsichtsräten und sonstigen Überwachungsorganen (Berufungsrichtlinie) zu berücksichtigen. Nach diesen sollen Mitglieder in der Regel ihr Mandat niederlegen, wenn sie aus der Funktion, aus der heraus sie berufen werden, ausscheiden.

Ferner sollen Mitglieder zum Zeitpunkt der auf das Erreichen des 65. Lebensjahres folgenden Haupt-/Generalversammlung aus ihrem Amt ausscheiden. Zur Vermeidung von Interessenkollisionen sollen Personen nicht in Aufsichtsräte oder sonstige Überwachungsorgane von Unternehmen oder Anstalten des öffentlichen Rechts berufen werden, wenn sie bereits einem Überwachungsorgan eines Unternehmens angehören, mit dem das betreffende Unternehmen am Markt konkurriert, Transaktionen anbahnt oder abwickelt.

Die Berufungsrichtlinien sind als Teil C in die am 1. Juli 2009 von der Bundesregierung verabschiedeten "Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes" integriert worden. Die "Grundsätze" sind auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen unter der Rubrik Wirtschaft und Verwaltung/Bundesbeteiligungen und Bundesanstalt für Immobilienaufgaben/Public Corporate Governance Kodex abrufbar. Der Verwaltungsrat und der Vorstand der KfW haben den gemeinsamen Beschluss gefasst, die Grundsätze des Public Governance Kodex (PCGK), Teil A der "Grundsätze", anzuerkennen. Das bindet damit auch das von Ihnen zu bestellende Verwaltungsratsmitglied.

Ich bitte Sie, mir von der erfolgten Bestellung des neuen Mitglieds für den Verwaltungsrat zu gegebener Zeit Mitteilung zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Brüderle