Unterrichtung durch die Bundesregierung
Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Bundesrepublik Deutschland
Berlin, 21. Dezember 2016
Die Bundeskanzlerin

An den Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses des Deutschen Bundestages und des Bundesrates

Die Bundesregierung hat beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 1. Dezember 2016 verabschiedeten

Dritten Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes einberufen wird.

Dr. Angela Merkel

Das vorstehende Schreiben wurde dem Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses am 21. Dezember 2016 zugeleitet.

Versagung der Zustimmung durch den Bundesrat: Drucksache. 713/16(B) PDF