Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Wirksamkeit und Reichweite der Generalunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge im Baugewerbe *

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Berlin, den 14. Dezember 2012

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Winfried Kretschmann

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
durch das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV), zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze vom 15. Juli 2009 wurde die Generalunternehmerhaftung im Bereich der Sozialversicherung neu geregelt. Der Bericht umfasst schwerpunktmäßig die im Zeitraum vom 1. Oktober 2009 bis Mitte 2012 gemachten Erfahrungen mit dieser Neuregelung. Gemäß § 28e Absatz 3f soll der Bericht bis zum 31. Dezember 2012 dem gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden.

Die Bundesregierung hat in der heutigen Kabinettsitzung den Bericht der Bundesregierung zur Generalunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge im Baugewerbe beschlossen, den ich hiermit übersende.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ursula von der Leyen