Unterrichtung durch die Bundesregierung
Erster Bericht zum Stand der Umsetzung des Nagoya-Protokolls hinsichtlich Beratung und Vollzug sowie insbesondere zur Abschätzung des Personalbedarfs des Bundesamtes für Naturschutz

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Berlin, 13. Dezember 2017

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller

Sehr geehrter Herr Präsident,
als Anlage übersende ich Ihnen zur Unterrichtung des Deutschen Bundestages den Ersten Bericht der Bundesregierung zum Stand der Umsetzung des Nagoya-Protokolls hinsichtlich Beratung und Vollzug sowie insbesondere zur Abschätzung des Personalbedarfs des Bundesamtes für Naturschutz.* Die Bundesregierung hat den Bericht in der Kabinettsitzung am 13. Dezember 2017 beschlossen.

Das Nagoya-Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt wurde im Oktober 2010 auf der zehnten Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens für Biologische Vielfalt beschlossen. In Deutschland erfolgt die Umsetzung der vertragsparteilichen Pflichten aus dem Protokoll auf Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll, zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 und zur Änderung des Patentgesetzes sowie zur Änderung des Umweltauditgesetzes vom 25. November 2015. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist die zuständige Vollzugsbehörde.

Im Zusammenhang mit der Verabschiedung dieses Gesetzes hat der Deutsche Bundestag auf Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 15. Oktober 2015 eine Entschließung angenommen, mit der er die Bundesregierung auffordert, "ihm einen jährlichen Bericht zum Stand der Umsetzung des Nagoya-Protokolls hinsichtlich Beratung und Vollzug sowie insbesondere zur Abschätzung des Personalbedarfs des BfN vorzulegen".

Der Bericht enthält Ausführungen zum Stand der Umsetzung, zur Unterstützung von Forschern bei der Umsetzung der o.g. EU-Verordnung und zur Personalbedarfsmessung im BfN. Er informiert dabei insbesondere über die von Nutzern abzugebenden Sorgfaltserklärungen, die Vorbereitung behördlicher Nutzerkontrollen, die Zusammenarbeit zwischen BfN und den Einvernehmensbehörden einerseits sowie mit anderen Staaten auf internationaler und EU-Ebene andererseits. Der Berichtszeitraum ist der 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Barbara Hendricks

* wird als Bundestags-Drucksache 19/298 verteilt