Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Wirkungen der gemeinsamen Tragung der Rentenlast in der gesetzlichen Unfallversicherung *

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Berlin, den 14. Dezember 2012

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Winfried Kretschmann

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
gemäß § 181 Absatz 4 Siebtes Buches Sozialgesetzbuch erstellt die Bundesregierung alle vier Jahre einen Bericht über die Wirkungen der gemeinsamen Tragung der Rentenlast in der gesetzlichen Unfallversicherung. Erstmals hat dies zum 31. Dezember 2012 zu erfolgen.

Die Bundesregierung hat in der heutigen Kabinettsitzung den Bericht der Bundesregierung über die Wirkungen der gemeinsamen Tragung der Rentenlast in der gesetzlichen Unfallversicherung beschlossen, den ich hiermit übersende.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ursula von der Leyen