Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze *

Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit Schreiben vom 14. Dezember 2012 zu der o.g. Entschließung wie folgt Stellung genommen:

Der Bundesrat hat in seiner 885. Sitzung am 8. Juli 2011 zu dem "Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze" eine Entschließung gefasst, in der die Bundesregierung gebeten wurde, die in § 11 des Infektionsschutzgesetzes geregelten Übermittlungsfristen und Verfahren zu überprüfen und in einer entsprechenden Gesetzesinitiative umgehend anzupassen [BR-Drucksache 361/11(B) HTML PDF ].

Die Bundesregierung teilte die damalige Bewertung des Bundesrates, dass als eine Erkenntnis aus dem EHEC-Ausbruchsgeschehen die im Infektionsschutzgesetz normierten Fristen für die Übermittlung von gemeldeten Erkrankungsfällen durch das Gesundheitsamt an die zuständige Landesbehörde und von dort an das Robert Koch-Institut verkürzt werden müssen, um die frühzeitige Erkennung von Infektionsgefahren mit überregionalem Bezug und deren Bewertung sicher zu stellen.

Die Bundesregierung hat daher am 31. August 2011 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Artikel 3 des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften(2005) und zur Änderung weiterer Gesetze enthält die in der Entschließung des Bundesrates geforderten Änderungen in § 11 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 9. Februar 2012 beschlossen. Der Bundesrat hat im März 2012 zu dem Gesetzesbeschluss den Vermittlungsausschuss angerufen. Das Vermittlungsverfahren dauert an.

*siehe Drucksache 361/11(B) HTML PDF