Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters und über die Einreichung von Dokumenten beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers

Der Bundesrat hat in seiner 829. Sitzung am 15. Dezember 2006 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.