Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Oktober 2007 zur humanitären Lage in Gaza

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 5888 - vom 25. Oktober 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 11. Oktober 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die humanitäre Krise im Gaza-Streifen durch das Embargo bezüglich des Personen- und Güterverkehrs, die massive Zerstörung von öffentlichen Einrichtungen und Privatwohnungen, die Unterbrechung des Betriebs von Krankenhäusern, Kliniken und Schulen, die teilweise Verwehrung des Zugangs zu sauberem Trinkwasser, Lebensmitteln und Elektrizität und die Verwüstung von Agrarland ein katastrophales Ausmaß erreicht hat,

B. in der Erwägung, dass die Grenzübergangsstellen Karni und Rafah seit Monaten geschlossen sind, dass das Embargo bezüglich des Personen- und Güterverkehrs die Wirtschaft weiter geschädigt und erheblich zu der extrem hohen Arbeitslosenquote im Gaza-Streifen beigetragen hat,

C. in der Erwägung, dass sich die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung in einer kritischen Situation befinden, und dass diese Situation wegen der Wasserknappheit und möglicher Abwasserüberflutungen zu weiteren ökologischen und humanitären Krisen führen kann,

D. in der Erwägung, dass das Gesundheitssystem stark in Mitleidenschaft gezogen ist und dass ein erheblicher Teil der Bevölkerung unter einem Mangel an medizinischer Betreuung oder an dringend benötigten Arzneimitteln leidet,

E. in der Erwägung, dass das Bildungssystem durch den Mangel an den für seinen Betrieb erforderlichen Grundvoraussetzungen ernstlichen Schaden leidet und dass diese Situation schwerwiegende Folgen für die Zukunft der jungen Generation von Palästinensern im Gaza-Streifen haben wird,

F. in der Erwägung, dass die Europäische Union den Palästinensern in den vergangenen Jahren eine beträchtliche finanzielle Unterstützung geleistet hat und dass der Vorläufige Internationale Mechanismus und die Projektfinanzierung durch die Europäische Union seit 2006 eine wichtige Rolle bei der Vermeidung einer humanitären Katastrophe im Gaza-Streifen und im Westjordanland gespielt haben,

G. in der Erwägung, dass das Embargo bezüglich des Personen- und Güterverkehrs und die unsichere innere Lage die Tätigkeit der für humanitäre Hilfe zuständigen Generaldirektion der Kommission , der UN-Agenturen, des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds und anderer humanitärer Organisationen, die den Menschen im Gaza-Streifen Hilfe und Unterstützung leisten, erheblich behindern, dass die Europäische Kommission, des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen, Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen und die Weltbank mehrere Infrastrukturprojekte unterbrochen haben, weil keine Rohstoffe eingeführt werden können, und dass diese humanitären Ämter, Agenturen und Organisationen trotz aller Hindernisse ihre Tätigkeiten fortsetzen, weil die finanziellen Verpflichtungen, die die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten in Bezug auf diese Tätigkeiten eingegangen sind, erfüllt werden müssen,

H. in der Erwägung, dass das Nahost-Quartett in seiner Erklärung vom 23. September 2007 seine tiefe Besorgnis über die Bedingungen im Gaza-Streifen geäußert, die Bedeutung einer fortgesetzten ungehinderten Dringlichkeitshilfe und humanitären Hilfe betont und eine kontinuierliche Erbringung der Grundversorgungsleistungen gefordert hat,

I. in der Erwägung, dass die Verbesserung der Lebensbedingungen der Palästinenser im Gaza-Streifen und im Westjordanland, zusammen mit der Wiederbelebung des Friedensprozesses und der Errichtung von funktionierenden palästinensischen Institutionen, einen entscheidenden Aspekt bei den Bemühungen um einen gerechten und dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern darstellt,