Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Haushaltsführung 2009
Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1225 Titel 632 01 -Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz - bis zur Höhe von 120 Mio. Euro

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Berlin, den 27. Oktober 2009
Karl Diller MdB

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Müller

Sehr geehrter Herr Präsident,

gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kap. 1225 Tit. 632 01 - Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz - eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 120 Mio. € zu leisten.

Die höheren Ausgaben für das Wohngeld ergeben sich aus der deutlichen Verschlechterung der Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage und aus der Wohngeldreform 2009. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung.

Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Wohngeldgesetz.

Auf eine vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages musste gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 HG 2009 aus zwingenden Gründen verzichtet werden. Die nächste Sitzung des Haushaltsausschusses ist voraussichtlich am 4. November 2009. Mit Buchungsdatum vom 15. Oktober 2009 standen noch Mittel von rund 31 Mio. zur Verfügung. Diese reichen bis Anfang November nicht aus. Nur durch eine sofortige Bewilligung konnte eine ungenehmigte Mehrausgabe verhindert werden.

Auf Bitte des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält dieser eine Kopie des Schreibens an den Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.


Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller