Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Der Bundesrat hat in seiner 878. Sitzung am 17. Dezember 2010 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 3. Dezember 2010 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 91e Absatz 3 und Artikel 104a Absatz 4 des Grundgesetzes nicht zuzustimmen.