Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

878. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2010

A

Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz gemäß Artikel 9 1 e Absatz 3 und Artikel 104a Absatz 4 des Grundgesetzes zuzustimmen.

B

Im Gesundheitsausschuss ist eine Empfehlung an das Plenum nicht zustande gekommen.