Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Siebtes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 79. Sitzung am 3. Dezember 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksachen 17/4033, 17/4094 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Drucksachen 17/3631, 17/3683 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 24.12.10
Erster Durchgang: Drucksache. 635/10 (PDF)