Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 906. Sitzung am 1. Februar 2013 gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.