Beschluss des Bundesrates
Vierte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Der Bundesrat hat in seiner 840. Sitzung am 20. Dezember 2007 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes mit folgender Maßgabe zuzustimmen:

Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b (Anlage 1 Position Mecasermin - neu - AMVV)

In Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b ist in Anlage 1 nach der Position "Lenalidomid," die Position "Mecasermin," einzufügen.

Begründung

Durch das Einfügen der Position "Mecasermin" in die Anlage 1 der Verordnung soll ein weiterer bisher nicht erfasster, jedoch in einem durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMEA) zugelassenen Arzneimittel enthaltener Wirkstoff der Verschreibungspflicht unterstellt werden.

Im Zuge der Streichung der Sammelposition "Wachstumshormone" sollten konsequenterweise alle derzeit in der Therapie verwendeten Vertreter dieser Substanzklasse in die Anlage 1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung aufgenommen werden. Jedoch findet sich neben den Wirkstoffen Molgramostin und Somatropin als weiterer Vertreter der Wachstumshormone der Wirkstoff Mecasermin (rekombinanter IGF-1) in dem durch die EMEA zugelassenen Fertigarzneimittel Increlex.